China Zoll: Freimengen, Bargeld und Zollanmeldung
Die meisten Reisenden müssen bei der Einreise nach China gar nichts anmelden – kein Formular, kein Schalterbesuch, einfach durch den grünen Ausgang. Diese Seite fasst die aktuellen Zollbestimmungen für China in einer Tabelle zusammen – wie viel Tabak, Alkohol und Bargeld zollfrei erlaubt ist –, und mit einem kurzen Check ganz unten, ob einer der 11 Gründe zutrifft, die eine schriftliche Anmeldung nötig machen.
Auf einen Blick
| Worum es geht | Standard | Aus Hongkong/Macao | Vielreisende |
|---|---|---|---|
| Zollfreibetrag | Residenten: 5.000 CNY (≈ 643 €) · Nicht-Residenten: 2.000 CNY (≈ 257 €) | 12.000 CNY (≈ 1.544 €), ab 18 Jahren mit Wohnsitz in China | Nur Reisebedarf – kein pauschaler Freibetrag |
| Zigaretten | 400 Stück | 200 Stück | 40 Stück |
| Zigarren | 20 Stück | 10 Stück | 2 Stück |
| E-Zigaretten | 2 Geräte oder 6 Kapseln, zusammen ≤ 12 ml Liquid | 1 Gerät oder 3 Kapseln, ≤ 6 ml | 1 Gerät oder 1 Kapsel, ≤ 2 ml, nur 1×/Tag |
| Alkohol (>12 % vol.) | 1,5 Liter | 0,75 Liter | Zollfrei nicht erlaubt |
| Bargeld | RMB ≤ 20.000 (≈ 2.574 €) · Devisen ab 5.000 USD (≈ 4.355 €) anmeldepflichtig | Gleiche Regeln wie Standard | RMB ≤ 20.000 (≈ 2.574 €) · Devisen bei jeder Einreise anmeldepflichtig |
Vielreisende = wer innerhalb von 15 Tagen mehr als einmal nach China einreist. Für Minderjährige unter 18 Jahren gilt keine der obigen Freimengen – nur Reisebedarf ist zollfrei. Euro-Beträge sind grobe Näherungswerte zum Wechselkurs vom 2026-07-31 (1 € ≈ 7,771 CNY) und schwanken. Werte laut Bekanntmachung Nr. 43/2025 der Generalzollverwaltung der VR China (Volltext, chinesisch, über gov.cn),gültig seit 01.04.2025.
Der Zollfreibetrag im Detail
Wohnst du außerhalb Chinas und reist als gewöhnlicher Tourist ein, gilt für Waren, die du im Ausland erworben hast und für den persönlichen Bedarf mitbringst, ein Freibetrag (auch Zollfreigrenze genannt) von 5.000 CNY (≈ 643 €). Planst du, dauerhaft in China zu bleiben (Nicht-Resident im Sinn der Vorschrift), liegt die Grenze bei 2.000 CNY (≈ 257 €). An Ankunftsorten mit Duty-free-Läden zählt der dortige Einkauf mit hinein, bis zusammen 8.000 CNY (≈ 1.029 €) erreicht sind.
Reist du über Hongkong oder Macao ein und bist volljährig mit Wohnsitz in China, gilt ein höherer Freibetrag von 12.000 CNY (≈ 1.544 €), zusammen mit einem Duty-free-Einkauf bis 15.000 CNY (≈ 1.930 €). Für Vielreisende (mehr als eine Einreise binnen 15 Tagen) und für Minderjährige unter 18 Jahren gilt keiner dieser Freibeträge – zollfrei ist bei ihnen nur, was erkennbar dem eigenen Reisebedarf dient.
E-Zigaretten: die Regel, die kaum jemand kennt
Für Einweg- und Pod-E-Zigaretten gilt eine eigene, oft übersehene Grenze: als Standardreisender darfst du 2 Geräte oder 6 Kapseln mitbringen, insgesamt aber nicht mehr als 12 ml Liquid. Reist du über Hongkong oder Macao ein, halbiert sich das auf 1 Gerät oder 3 Kapseln und 6 ml. Vielreisende dürfen nur 1 Gerät oder 1 Kapsel mit höchstens 2 ml mitnehmen, und das nur einmal pro Tag.
Wer im Duty-free eine Mehrfachpackung Einweg-Vapes kauft, überschreitet die Kapsel- oder Milliliter-Grenze schneller als gedacht. Mehr als erlaubt zählt als „mehr als die Freimenge" (Grund 7 unten) und macht die schriftliche Anmeldung Pflicht.
Bargeld nach China einführen: Ein- und Ausreise
Chinesisches Renminbi ist bei Ein- und Ausreise auf 20.000 CNY (≈ 2.574 €) pro Person begrenzt. Bei Devisen musst du ab einem Gegenwert von 5.000 USD (≈ 4.355 €) eine schriftliche Anmeldung ausfüllen; reist du am selben Tag oder innerhalb kurzer Zeit mehrfach ein oder aus, gilt die Anmeldepflicht unabhängig vom Betrag.
Bei der Ausreise mit Devisen zwischen 5.000 USD (≈ 4.355 €) und 10.000 USD (≈ 8.710 €) im Gegenwert brauchst du vorab ein „Bargeld-Mitnahmezertifikat" (携带证) von einer Bank; darüber hinaus ist die Genehmigung der staatlichen Devisenverwaltung nötig.
Wann musst du überhaupt anmelden?
Die chinesische Zollverwaltung listet auf der Einreise-Anmeldung 11 Fälle, bei denen eine schriftliche Anmeldung Pflicht ist. Trifft keiner davon zu, gehst du ohne Formular durch den grünen Ausgang – das ist bei einer gewöhnlichen Urlaubsreise mit Koffer und Laptop der Normalfall.
1. Verbotene Waren
Drogen, Waffen, Munition, gefälschte Markenware, politisch oder religiös sensibles Material.
2. Genehmigungspflichtige Geräte oder Mengen
Funkgeräte, Sender, Drohnen mit Funkmodul, größere Mengen verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
3. Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte
Wurst, Schinken, Käse, frisches Obst, Samen, Pflanzen, Haustiere, Souvenirs aus Holz.
4. Blut, Gewebe, biologische Produkte
Menschliches oder tierisches Blut, Gewebeproben, biologische Erzeugnisse.
5. Gegenstände aus einem Seuchengebiet
Waren, die aus einem von den chinesischen Behörden als Seuchengebiet eingestuften Land oder Gebiet stammen.
6. Mehr Bargeld als erlaubt
Über 20.000 CNY (≈ 2.574 €), oder Devisen über 5.000 USD (≈ 4.355 €) im Gegenwert.
7. Mehr als die Freimenge
Über 5.000 CNY (≈ 643 €) Warenwert (Nicht-Residenten: 2.000 CNY, ≈ 257 €), oder mehr Zigaretten, E-Zigaretten oder Alkohol als in der Tabelle oben.
8. Handelswaren, Muster, Werbematerial
Waren, die erkennbar nicht dem persönlichen Gebrauch dienen, sondern zum Verkauf oder als Geschäftsmuster bestimmt sind.
9. Unbegleitetes Gepäck
Gepäck, das getrennt vom Reisenden befördert wird, etwa als Fracht oder Post.
10. Ausrüstung, die wieder ausgeführt wird
Berufliche oder technische Ausrüstung (z. B. Kameraequipment, Messgeräte), die zur vorübergehenden Einfuhr angemeldet und später wieder mitgenommen wird.
11. Sonstiges mit gesetzlicher Anmeldepflicht
Auffangtatbestand für alles, was nach chinesischem Recht anderweitig anmeldepflichtig ist.
Für die Ausreise gilt eine kürzere Liste mit 8 statt 11 Punkten (unter anderem entfallen die Punkte zu Tier-/Pflanzenquarantäne und unbegleitetem Gepäck). Für die weit überwiegende Mehrheit der Leser – Einreise nach China – ist die obige Liste die relevante.
Grüner oder roter Ausgang: so läuft es am Flughafen ab
Nach der Gepäckausgabe stehst du vor zwei beschilderten Ausgängen. Trifft keiner der 11 Gründe auf dich zu, gehst du durch den grünen Ausgang („Nothing to Declare") und musst nichts vorzeigen. Trifft mindestens ein Grund zu, gehst du durch den roten Ausgang und übergibst dort die ausgefüllte Anmeldung.
Check: Muss ich anmelden?
Hake an, was auf dich zutrifft – der Check sagt dir sofort, ob du den grünen oder den roten Ausgang nimmst.
🟢 Grüner Ausgang – kein Formular nötig
Nach den angekreuzten Angaben trifft keiner der 11 Anmeldegründe auf dich zu. Du gehst am Zoll einfach durch den grünen Ausgang, ohne die Anmeldung auszufüllen.
Diese Auswahl wird nur in deinem Browser ausgewertet, nicht gespeichert und nicht übertragen. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft der Zollbeamten vor Ort.
Das Formular, falls du es brauchst
Die Gepäckdeklaration heißt offiziell „Declaration Form of Inbound/Outbound Passenger's Baggage of the Customs of the People's Republic of China" (中华人民共和国海关进出境人员行李物品申报单). Du bekommst sie als Papierformular am Zollschalter, oder du füllst sie vorab elektronisch aus – über die Mini-Programme der chinesischen Zollverwaltung in WeChat oder Alipay oder über die Webseite npc.chinaport.gov.cn. Das Formular fragt Personalien, Flugdaten und die 11 Ankreuzpunkte von oben ab, dazu bei Bedarf eine Liste der mitgeführten Gegenstände. Zum Vergrößern anklicken.


Formular der Generalzollverwaltung der VR China, Fassung gültig seit 01.04.2025 ( Bekanntmachung Nr. 43/2025 der Generalzollverwaltung der VR China (Volltext, chinesisch, über gov.cn)).
Quellen
- Generalzollverwaltung der VR China – Bekanntmachung Nr. 43/2025 (Volltext, chinesisch)
- Landwirtschaftsministerium & Generalzollverwaltung – Bekanntmachung Nr. 470/2021 (verbotene Tier-/Pflanzenprodukte)
- Staatliche Devisenverwaltung (SAFE) – Vorläufige Regelung zur Bargeldein-/ausfuhr, Hui Fa [2003] Nr. 102
FAQ
Wie viele Zigaretten darf ich nach China mitnehmen?
Als Standardreisender 400 Stück oder 20 Zigarren oder 500 g Tabak. Bei Einreise über Hongkong oder Macao halbiert sich das auf 200 Stück. Wer mehr dabeihat, muss das bei „mehr als die Freimenge" (Grund 7) schriftlich anmelden.
Wie viele E-Zigaretten darf ich nach China mitnehmen?
Als Standardreisender 2 Geräte oder 6 Kapseln, zusammen höchstens 12 ml Liquid. Bei Einreise über Hongkong oder Macao halbiert sich das auf 1 Gerät oder 3 Kapseln und 6 ml. Mehr davon zählt als „mehr als die Freimenge" (Grund 7) und macht die Anmeldung Pflicht.
Darf ich Wurst, Schinken oder Käse mitnehmen?
Nein, praktisch nicht. Fleisch- und Milcherzeugnisse aus dem Ausland fallen unter das Einfuhrverbot für tierische Produkte (Grund 3) – unabhängig von Menge oder Verpackung. Das gilt auch für vakuumierte oder in Deutschland gekaufte Markenware.
Wie viel Bargeld darf ich maximal einführen?
Bei RMB liegt die Grenze bei 20.000 CNY (≈ 2.574 €) pro Person und Einreise. Bei Devisen musst du ab einem Gegenwert von 5.000 USD (≈ 4.355 €) eine schriftliche Anmeldung ausfüllen – reist du innerhalb von 15 Tagen mehrfach ein, gilt die Anmeldepflicht unabhängig vom Betrag.
Was passiert, wenn ich etwas nicht anmelde, das ich hätte anmelden müssen?
Der Zoll kann die Ware beschlagnahmen, ein Bußgeld verhängen oder in schweren Fällen strafrechtlich ermitteln – etwa bei Bargeld deutlich über der Freimenge oder bei verbotenen Substanzen. Im Zweifel gilt: anmelden statt raten, und den roten statt den grünen Ausgang wählen.
Muss ich das Formular schon im Flugzeug ausfüllen?
Nur, wenn mindestens einer der 11 Gründe oben auf dich zutrifft – dann füllst du die Papierform aus oder erledigst die elektronische Anmeldung vorab über die Mini-Programme der chinesischen Zollverwaltung in WeChat oder Alipay bzw. über npc.chinaport.gov.cn. Trifft keiner der Gründe zu, gehst du ohne Formular durch den grünen Ausgang.
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