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China visumfrei für Deutsche 2026: 30-Tage-Regel

Zuletzt geprüft: 30.07.2026

Auf einen Blick

  • Dauer: bis zu 30 Tage ohne Visum, gerechnet ab dem Tag nach der Einreise.
  • Gültig bis: 31.12.2026 (Stand der Verlängerung, siehe Quellen).
  • Zweck: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch, Transit. Nicht für Arbeit, Studium oder Journalismus.
  • Einreisekarte: online vorab ausfüllbar, alternativ per QR-Code-Scan oder auf Papier vor Ort.
  • Registrierung: bei Hotelübernachtung übernimmt das Hotel die Meldung automatisch; bei Privatunterkunft musst du dich selbst innerhalb von 24 Stunden melden.

Wer darf visumfrei einreisen

Die Regelung gilt für Inhaber eines gewöhnlichen deutschen Reisepasses, der für die Dauer des geplanten Aufenthalts noch gültig ist. Laut Botschaft sind folgende Einreisezwecke abgedeckt: Geschäft, touristische Reisen, Besuch von Verwandten und Freunden, Austauschbesuche sowie Transit.

Nicht abgedeckt sind Aufenthalte zum Zweck der Arbeit, des Studiums oder journalistischer Tätigkeiten – dafür ist weiterhin ein reguläres Visum erforderlich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Deutschland ist eines von aktuell 50 Ländern, für die diese einseitige Visumfreiheit gilt (Stand der Botschaftsbekanntmachung vom 03.11.2025) – für die meisten dieser Länder, einschließlich Deutschland, läuft die Regelung bis 31.12.2026.

Reist du mit jemandem, der einen anderen Pass besitzt (z. B. Schweizer, österreichische oder US-amerikanische Staatsangehörigkeit)? Im China Visa-Checker kannst du jede Staatsangehörigkeit einzeln nachschlagen.

Wie lange darfst du bleiben

Die 30-Tage-Frist wird ab dem Tag nach der Einreise in Kalendertagen gezählt – der Einreisetag selbst zählt laut Botschaft nicht mit. Es spielt keine Rolle, ob du als Einzelperson oder in einer Reisegruppe einreist; die Regel gilt gleichermaßen.

Mehrfache Einreisen innerhalb des Gültigkeitszeitraums sind möglich – es gibt laut Botschaft aktuell keine Begrenzung der Anzahl der Einreisen. Jede einzelne Reise darf für sich die 30 Tage nicht überschreiten.

Die Einreisekarte

Seit dem 20.11.2025 kannst du die Einreisekarte vorab online ausfüllen: über das Portal der Nationalen Einwanderungsbehörde (NIA), die App „移民局12367“ oder ein Mini-Programm in WeChat bzw. Alipay. Das spart Zeit an der Grenzkontrolle.

Falls du das vorher nicht erledigt hast, ist das kein Problem: Am Flughafen bzw. Grenzübergang kannst du die Einreisekarte per QR-Code-Scan mit dem Smartphone ausfüllen, an einem Terminal vor Ort, oder klassisch auf Papier. Manche Reisendengruppen (u. a. Inhaber einer chinesischen Dauerkarte für Ausländer oder bestimmte Gruppenvisa-Konstellationen) sind ganz von der Pflicht befreit – das betrifft die meisten touristisch Reisenden aus Deutschland aber nicht.

Übernachtung: Registrierungspflicht

Nach chinesischem Ausländerrecht (Ein- und Ausreisegesetz, Art. 39) muss jeder Aufenthalt ausländischer Gäste den örtlichen Sicherheitsbehörden gemeldet werden:

  • Hotel/Gästehaus: Die Meldung übernimmt die Unterkunft automatisch bei Check-in – du musst nichts zusätzlich tun, außer deinen Reisepass vorzuzeigen.
  • Privatunterkunft (z. B. bei Freunden, Verwandten oder über private Vermietung): Du musst dich – oder die gastgebende Person für dich – innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der örtlichen Polizeidienststelle (Sicherheitsbehörde) melden. In manchen Regionen gelten abweichende Fristen für ländliche Gebiete – im Zweifel direkt vor Ort nachfragen.

Wenn du länger bleiben möchtest

Reicht die 30-Tage-Frist nicht aus, gibt es zwei Wege:

  1. Vorher planen: Beantrage vor der Reise ein reguläres Visum, das zu deinem tatsächlichen Aufenthaltszweck und deiner geplanten Dauer passt.
  2. Vor Ort verlängern: Wer aus triftigem und ausreichendem Grund erst nach der Einreise merkt, länger bleiben zu müssen, kann bei der zuständigen Ausländerbehörde (Exit-Entry Administration) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das ist kein Automatismus – plane das nicht als Rückfalloption ein, sondern kläre es frühzeitig.

240-Stunden-Transit: Betrifft dich das?

Neben der 30-tägigen Visumfreiheit gibt es eine separate 240-Stunden-Transitregelung (10 Tage) für Staatsangehörige weiterer Länder, die auf der Durchreise zu einem Drittstaat sind. Für deutsche Staatsangehörige ist diese Regelung in der Praxis meist nicht relevant: Die reguläre Visumfreiheit schließt „Transit“ bereits als Einreisezweck ein und erlaubt mit bis zu 30 Tagen einen deutlich längeren Aufenthalt als die 240-Stunden-Regelung.

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf folgenden offiziellen Quellen (Zugriff: 30.07.2026):

Politische Regelungen können sich kurzfristig ändern. Diese Seite wird monatlich geprüft – das Datum der letzten Prüfung siehst du oben neben dem Titel.

FAQ

Muss ich vor der Reise noch ein Visum beantragen?

Nein, wenn du einen gewöhnlichen deutschen Reisepass besitzt und aus einem der folgenden Gründe einreist: Geschäft, Tourismus, Verwandten- oder Freundesbesuch, Austauschbesuch oder Transit. Für Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeiten gilt die Visumfreiheit nicht – dafür ist weiterhin ein Visum nötig.

Wie genau wird die 30-Tage-Frist berechnet?

Die Frist beginnt am Tag nach der Einreise und läuft über 30 Kalendertage – nicht Werktage. Der Einreisetag selbst zählt laut Botschaft nicht mit.

Was passiert, wenn ich länger als 30 Tage bleiben möchte?

Dann brauchst du vorab ein passendes Visum für deinen Aufenthaltszweck. Wer bereits im Land ist und aus triftigem Grund länger bleiben muss, kann bei der örtlichen Ausländerbehörde (Exit-Entry Administration) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen – das ist kein Automatismus und sollte frühzeitig geklärt werden.

Muss ich die Einreisekarte noch von Hand ausfüllen?

Seit dem 20.11.2025 kannst du die Einreisekarte vorab online ausfüllen – über das Portal der Nationalen Einwanderungsbehörde, die App „移民局12367“ oder ein WeChat-/Alipay-Mini-Programm. Ohne Vorab-Anmeldung geht es auch weiterhin: per QR-Code-Scan am Schalter oder klassisch auf Papier.

Gilt die Visumfreiheit für jede Einreise neu, oder ist das eine einmalige Sache?

Sie gilt für jede Einreise innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Regelung (aktuell bis 31.12.2026) – laut Botschaft ohne Begrenzung der Anzahl der Einreisen. Jede einzelne Reise darf für sich 30 Tage nicht überschreiten.

Was ist der Unterschied zur 240-Stunden-Transitregelung?

Die 240-Stunden-Regelung (10 Tage) ist für Staatsangehörige gedacht, die keine volle Visumfreiheit haben und nur auf der Durchreise zu einem Drittstaat sind. Für deutsche Staatsangehörige ist sie in der Praxis meist irrelevant, da die reguläre 30-tägige Visumfreiheit „Transit“ ausdrücklich als Einreisezweck einschließt und damit großzügiger ist.

Visumfrei China Deutsche – stimmt das noch?

Ja. Stand 30.07.2026 steht Deutschland weiterhin auf Chinas Liste der einseitig visumfreien Länder – deutsche Staatsangehörige können weiterhin bis zu 30 Tage ohne Visum einreisen.

Änderungsprotokoll (1)
  • 2026-07-30Erstveröffentlichung. Datenbasis: Bekanntmachung der chinesischen Botschaft in Deutschland vom 03.11.2025 (Verlängerung der einseitigen Visumfreiheit) und die zugehörige FAQ-Seite vom 13.11.2025, ergänzt um die Bekanntmachung der Nationalen Einwanderungsbehörde (NIA) zur Online-Einreisekarte vom 20.11.2025.

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